Betreuung ist Hilfe zur Selbsthilfe

Wir sind Berufsbetreuer – und das gerne. Neben den rechtlichen Grundlagen hat Betreuung immer auch die menschliche Seite. Mit persönlichen Belangen, gerade in Ausnahmesituationen, und so vielfältig wie das Leben selbst. Und mit der Freude, wenn sich etwas zum Besseren verändert.

Als rechtliche Betreuer leisten wir Hilfe zur Selbsthilfe. Unsere rechtliche Betreuung ist keine Bevormundung, sondern ein Angebot zur Unterstützung. Bestellt durch das zuständige Amtsgericht mit festgelegten Aufgabenkreisen, in denen wir den Bedarf an Hilfe erkennen. Die Umsetzung von Hilfsangeboten erfolgt in Absprache mit dem Betreuten und unter dessen Beteiligung im Rahmen von Mitwirkungspflichten.

Wir kümmern uns um betreuungsbedürftige Menschen. Persönlich engagiert und mit dem Fachwissen erfahrener Berufsbetreuer. Zielstrebig und mit dem Einfühlungsvermögen, das es uns ermöglicht, unsere Arbeit ganz auf das Wohl des Betreuten auszurichten.