Wissenswertes zur rechtlichen Betreuung

Rechtliche Betreuung ist eine vom Gesetz vorgesehene und geregelte Unterstützung für volljährige Erwachsene. Sie bietet Hilfe, Schutz und die Vertretung von Interessen für Menschen, die durch eine Erkrankung oder Behinderung dazu nicht oder nicht mehr selbst in der Lage sind.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfolgt über das zuständige Amtsgericht. Auf Antrag des Hilfebedürftigen selbst oder auf die Anregung von Menschen aus dessen Umfeld, wie Familienmitgliedern oder Nachbarn. Das Gericht prüft die Notwendigkeit und legt ggf. per Beschluss fest, in welchem Aufgabenkreis und wer eine Betreuung übernimmt.
Zunächst dem Betroffenen selbst, wenn er durch eine körperliche, seelische oder geistige Erkrankung nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Ist eine rechtliche Betreuung sinnvoll, legt das Gericht einen Betreuer und die notwendigen Aufgabenbereiche fest, in denen er unterstützen kann. Dies erfolgt in Absprache mit dem Hilfebedürftigen und/oder dessen Angehörigen, da durch eine Betreuung häufig auch die familiäre Situation entlastet wird.
Die Voraussetzungen und Aufgaben einer rechtlichen Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 1896 ff) klar geregelt. Ziel des Betreuungsrechts sind das Wohl und die weitgehende Umsetzung der Wünsche (BGB § 1901 ff) des betreuten Menschen. Während einer Betreuung hat der Betreute ein Mitspracherecht, bleibt geschäftsfähig und kann eigenverantwortlich handeln.

Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
BGB § 1896 Voraussetzungen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
BGB § 1901 Umfang und Pflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901.html
Als Vertrauensperson übernehmen Betreuer dringende und anspruchsvolle Aufgaben. Oft werden vom Amtsgericht pflegende Angehörige als ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Das Gericht hat dabei Wünsche zu berücksichtigen, die der Hilfebedürftige in einer Betreuungs­verfügung festgelegt hat. Gibt es im familiären Umfeld niemanden oder lehnen die Vorgeschlagenen aufgrund eigener Überlastung oder Überforderung ab, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer/-in.
Berufsbetreuer übernehmen rechtliche Betreuungen (nach § 1896 ff BGB) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit. Sie werden vom Amtsgericht bestellt und auch kontrolliert. Berufsbetreuer arbeiten in festgelegten Aufgabenfeldern, um dem Betreuten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Folgen von Krankheit oder Behinderung zu mildern.
Rechtliche Betreuung hat den Zweck, im Rahmen festgelegter Aufgabenkreise die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Betreuer werden nur mit Aufgaben betraut, die der Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann. Selbstverständlich stimmt sich der Betreuer mit dem Betreuten ab und bezieht ihn im Rahmen von Mitwirkungspflichten ein. (weiter...)
Rechtliche Betreuer arbeiten in persönlichen und sensiblen Aufgabenkreisen. Eine Vertrauensstellung, die dem eigenen hohen Anspruch gerecht werden muss und die der Aufsicht des Betreuungsgerichtes unterliegt (§ 1837 ff BGB). Ein Betreuer hat dem Gericht regelmäßig über die Führung einer Betreuung zu berichten. Zudem muss er vor einigen besonders wichtigen Entscheidungen vom Gericht eine Genehmigung einholen.