Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung

Rechtliche Betreuung hat den Zweck, im Rahmen festgelegter Aufgabenkreise die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Betreuer werden nur mit Aufgaben betraut, die der Betroffene selbst nicht (mehr) erledigen kann. Selbstverständlich stimmt sich der Betreuer mit dem Betreuten ab und bezieht ihn im Rahmen von Mitwirkungspflichten ein.

Je nachdem, welche Hilfe für den Betreuten erforderlich ist, können einzelne, mehrere oder auch alle Aufgabenbereiche übertragen werden. Der Betreuer darf nur in den angeordneten Aufgabenkreisen tätig werden, die auch im Betreuerausweis vermerkt werden.

Zum Beispiel Unterstützung bei:

  • Gesundheitsorge
    wie Rehabilitationsauftrag, medizinische Behandlungen zugänglich machen, um Krankheit oder Behinderung zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen
  • Vermögenssorge
    wie Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, Schutz von Vermögenswerten, Erbschaftsangelegenheiten, Schuldenregulierung
  • Rechts-, Antrags- und Behörden­angelegenheiten
    wie allgemeiner Schriftverkehr mit Behörden, Unterstützung bei Grundsicherungs- und Kindergeldanträgen, Schwerbehindertenangelegenheiten, Anträge an Sozialhilfestellen und Rentenversicherungsträger
  • Aufenthaltsbestimmung
    wie Entscheidungen über unterbringungsähnliche Maßnahmen; Heimunterbringung, wenn die Versorgung des Betreuten in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist
  • Wohnungsangelegenheiten
    wie Tätigkeiten zur Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für den Betreuten; Kontakte zu Wohnungsbaugesellschaften, Vermietern, Wohnungsamt, Wohngeldstellen
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
    wie Unterbringung und Maßnahmen zur Vermeidung einer Selbstschädigung oder bei erheblicher Gefährdung anderer